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Reinheitsgebot als Weltkulturerbe

Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt: Das „Reinheitsgebot für Bier“. Es soll nun Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland.

Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Das Reinheitsgebot soll Bier-Konsumenten vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zutaten schützen und sicherstellen, dass nur hochwertige Rohstoffe verarbeitet werden. In Deutschland zeigt eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.000 einzelnen Biermarken wie sinnvoll ein reinheitsgebot ist, auch wenn so mancher Brauer auch sein Aufheben fordert, um noch mehr „Biere“ die dann oft keine mehr im eigentliche Sinne mehr sind zu kreieren.

Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Friedrich Düll, Präsident des Bayerischen Brauerbundes: „Wenn Deutschland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zu verdanken.“ Nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland wird jedes Bundesland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis treffen und bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln.

Die KMK erstellt gemäß der Regularien eine maximal 34 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste und leitet diese an das unabhängige Experten-Komitee für das Immaterielle Kulturerbe bei der deutschen UNESCO-Kommission weiter. Dieses prüft und bewertet sämtliche Bewerbungen und macht Vorschläge zur Aufnahme in das nationale Verzeichnis sowie zur Weiterleitung an die UNESCO mit Sitz in Paris. Die Auswahlentscheidungen des Komitees sind abschließend durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie durch die KMK zu bestätigen. Der Evaluierungsprozess der UNESCO dauert insgesamt etwa zwei Jahre, sodass das Reinheitsgebot für Bier 2016, im Jahr seines 500-jährigen Bestehens, in die internationale Kulturerbeliste aufgenommen werden könnte.

Quelle: Fachjournalist Herbert Latz-Weber / www.infodienst.de