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Reinheitsgebot

Bevor wir die sagenumwobenen Rohstoffe des Bieres unter die Lupe nehmen, werfen wir unseren Blick nach Bayern und drehen die Uhr ein paar hundert Jahre zurück. Was damals dort passierte, spielt nämlich bis zum heutigen Tage eine bedeutende Rolle für unser Bier.

Wir wissen nicht, was ihn genau dazu veranlasst hat, vielleicht hat er sich gründlich den Magen verdorben oder hatte einen entsetzlichen Kater, jedenfalls war es am 23. April 1516 soweit. Wilhelm IV., Herzog von Bayern, war die Bierpanscherei satt. Er ordnete per Gesetz an:

[…] dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. […]

Man munkelt, es habe noch einen anderen Beweggrund gegeben. Sehr viel Bier wurde damals aus Weizen hergestellt. Vielleicht hatte Wilhelm als gottesfürchtiger Mann Angst um sein tägliches Brot und verhinderte per Gesetz, dass die gesamten Weizenbestände des Landes zum Bierbrauen anstatt zum Brotbacken verwendet wurden.

Aber was ein bayerischer Wilhelm einmal beschließt, gilt oft für eine halbe Ewigkeit. Das Reinheitsgebot hat in seinem Inhalt inzwischen seit fast 500 Jahren Bestand und wird von allen deutschen Brauereien bis heute befolgt. Sie ist die älteste, bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt – rekordverdächtig sozusagen.

In diesem halben Jahrtausend haben sich die Deutschen ziemlich an das Reinheitsgebot gewöhnt und legen demnach auch viel Wert auf dessen Aufrechterhaltung. Auch ein moderner Bezug ist klar erkennbar. Das Reinheitsgebot verhindert den Einsatz von Konservierungsstoffen und Geschmack beeinflussenden Chemieerzeugnissen. Damit ist das Reinheitsgebot ein Garant für die Qualität unserer Biere.Sogar einige ausländische Brauereien, die auf dem deutschen Markt Fuß fassen wollen, brauen inzwischen nach dieser Verordnung „ihr Bier“, um den Qualitätsansprüchen der deutschen Verbraucher gerecht zu werden. Biere, die mit der Angabe „gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot“ versehen sind, enthalten folglich keine Zusatzstoffe.

Hefe hat unser bayrischer Herzog übrigens nicht erwähnt, weil er sie gar nicht kannte. Damals wurde die Gärung spontan durch in der Luft befindliche Hefen ausgelöst (ein Grund, warum hin und wieder auch einmal etwas „daneben“ ging).

Wenn Sie genau gelesen haben, was unser guter Bayer da bestimmt hat, wissen Sie, dass nur vier Rohstoffe gemäß Reinheitsgebot zum Bierbrauen verwendet werden dürfen. Jetzt sind wir also da, wo wir hinwollten, beim Stoff, aus dem die Biere sind:

  •                Malz
  •                Hopfen
  •                Wasser
  •                Hefe