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Kartellamt straft Brauer ab

Im langwierigen Verfahren um Preisabsprachen unter deutschlands Großbrauern hat das Bundeskartellamt jetzt seine Strafen bekannt gegeben. Fünf Brauereien und sieben persönlich Verantwortliche müssen rund 106,5 Mio. Euro Geldbuße leisten.

Betroffen sind die Brauereien Barre, Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner, die teilweise mit der Behörde in Bonn kooperiert haben, um so noch höheren Strafen zu entgehen. Kronzeuge AB-Inbev Deutschland muss keine Geldbuße leisten. Sie hatte das Verfahren per Bonusantrag ausgelöst und von der Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes profitiert. Damit wurden aber nur erste Bußgelder im Kartellverfahren gegen Bierbrauer verhängt.

Gegen sechs weitere Brauereien – darunter zwei Braukonzerne – laufen noch Verfahren. Nach Mitteilung soll es sowohl Preisabsprachen bei Fassbier (5- 7 Euro je hl) und Flaschenware (1 Euro je Kiste) gegeben haben. Die Absprachen liefen zwischen 2006 und 2008. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Quelle: Fachjournalist Herbert Latz-Weber / www.infodienst.de