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Reinheitsgebot bei Lebensmitteln

Das Reinheitsgebot für Bier, nach dem zum Brauen nur die vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zugelassen sind, feiert 2016 sein 500-jähriges Bestehen. Eine Umfrage zum heutigen Deutschen Brauertag 2014 in Berlin ergab nun, dass 77 Prozent der Deutschen es begrüßen, wenn es auch für andere Lebens- und Genussmittel ein Reinheitsgebot gäbe, bei dem gesetzlich vorgeschrieben ist, dass nur bestimmte Zutaten verwendet werden dürfen.

Das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Brauer-Bundes und des Forum Bier basiert auf 1002 Befragte ab 18 Jahren. Bemerkenswert ist, dass auch 77 Prozent jener Verbraucher, die sich selbst nicht als Biertrinker bezeichnen, die positiven Elemente des Reinheitsgebotes für Bier begrüßen und als Maßstab für andere Produkte der Lebensmittelwirtschaft sehen.

85 Prozent der Deutschen sprechen sich laut Umfrage (www.brauer-bund.de) dafür aus, dass das Reinheitsgebot für Bier weiterhin Bestand haben soll. Die deutschen Brauer haben daher beantragt, das Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot auf nationaler und internationaler Ebene in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.

Quelle: Fachjournalist Herbert Latz-Weber / www.infodienst.de