Die Liste der Bierzutaten ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Über Sinn oder Unsinn lässt sich bei den bekannten vier Zutaten trefflich streiten. Die Deklaration ist ebenso verpflichtend für Bier, das legal in anderen EU-Mitgliedsstaaten produziert und in Deutschland verkauft wird. Der Zutatenliste muss das Wort ’Zutaten’ vorangestellt werden. Bier, produziert nach dem deutschen ‘Reinheitsgebot’ darf nur enthalten:
- ‘Wasser’ oder ‘Brauwasser’
- ‘Malz ‘ oder ‘Gerstenmalz’
- ‘Weizenmalz’
- ‘Hopfen’ oder ‘Pellets’
- ‘Hopfenextrakt’ oder ‘Hopfenauszüge’
- ‘Hefe‘ nur, wenn sie noch im Endprodukt vorhanden ist
Andere importierte Biere dürfen enthalten:
- Rohfrucht Beigaben müssen spezifiziert sein (z.B. ‚ Reis’ oder ‚ Mais ‘)
- ‘Zucker’, ‘Traubenzucker’ oder ‘Glukosesirup’
- Zusätze, wenn Sie im Bier zugelassen werden, begleitet von einem Kategorienamen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Jedes Bier in Flaschen oder Dosen ist in Deutschland nur verkehrsfähig (welch ein schöner Ausdruck!) wenn es ein so genanntes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweist. Das Datum selbst oder ein Hinweis, wo es auf der Flasche oder Dose (z.B. Boden) gefunden werden kann, sind obligatorisch. Dem Datum (Tag, Monat und Jahr) sollte »mindestens haltbar bis (Ende)« vorangestellt sein. Keine Regel ohne Ausnahmen. Wenn das Produkt
- weniger als 3 Monate hält: Dann kann das Jahr ausgelassen werden.
- zwischen 3 und 18 Monaten: der Tag kann vergessen werden
- mehr als 18 Monate: Die reine Jahresangabe genügt