Naturwissenschaftlich gesehen ist Bier …
… ein aus stärkehaltigen Rohstoffen gewonnenes, mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk.
Die deutsche Bierverordnung
In Deutschland darf Bier nach der Bierverordnung und dem vorläufigen Biergesetz nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden, außerdem muss Bier vergoren sein. Für obergärige Biere ist auch die Verwendung von anderem Malz erlaubt, wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden werden (Reis und Mais sind keine Getreide im Sinne dieser Verordnung).
Seit 1987 dürfen aufgrund einer Entscheidung des EG-Gerichtshofes auch dann Getränke als Bier angepriesen und verkauft werden, wenn sie nicht den Vorgaben des Biergesetzes und der Bierverordnung entsprechen. Im jeweiligen Herstellungsland muss das Getränk allerdings als Bier bezeichnet werden. Zudem ist eine Kennzeichnung von Rohstoffen und Zutaten notwendig.
Jetzt sind wir bereits mitten im deutschen Reinheitsgebot. Diese Verordnung von 1516 besagt nämlich, dass zum Brauen nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen. Obwohl per EG-Richterspruch eingeschränkt, halten alle deutschen Brauer daran fest.
Mehr als 5.000 Biersorten in Deutschland
Dennoch ist Deutschland ist in Sachen Bier das Land der Vielfalt. Im Norden trinkt man herbe Biere, im Rheinland Kölsch oder Alt und im Süden Helles und Weizen. Wollte man von heute an jeden Tag ein anderes Bier aus Deutschland probieren, wäre man damit mehr als 13 Jahre beschäftigt. Denn insgesamt gibt es in Deutschland nicht mehr und nicht weniger als ca. 5000 Biersorten, produziert in über 1200 Braustätten.
Überall lauern also echte Highlights auf den Genießer. Wir hoffen, Euch auf www.craftbeer.de ein wenig Durchblick im Bierdschungel zu verschaffen und wollen natürlich zum Probieren anregen.