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Tag des Deutschen Bieres

Vor 497 Jahren, also am 23. April 1516 wurde das Reinheitsgebot erlassen.

Ob das Reinheitsgebot wirklich ausschließlich zum Schutz der Bierqualität oder auch zur Sicherung der Lebensmittelversorgung mit Weizen erlassen wurde, daran scheiden sich manche Geister noch heute. Sicher ist, dass mit dem Reinheitsgebot das Grutbier und mit Ihm auch manchen gefährliche Kräuterzugabe (Bilsenkraut, Tollkirschen, Schlafmohn) ausstarb.

Erlassen wurde des durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. – über die Zeit gab es verschiedene Gültigkeitsbereiche und auch viele Ausnahmen. So waren zeitweise Wacholder, Kümmel, Salz, Koriander & Lorbeer zulässige Zutaten. 1548 erhielt der Freiherr zu Degenberg das Privileg Weissbier zu brauen. Dieses fiel nach dessen Tod an Herzog Maximillian I. zurück. Grundtsein für ein fürstliches Weissbiermonopol. Vor dem Gesetz sind alle gleiche, nur manche sind eben noch ein bisschen gleicher.

Deutscher Brauer-Bund e.V., Neustädtische Kirchstraße 7A, 10117 Berlin
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