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Begriff Craft-Beer nicht schützbar

Das deutsche Patentamt in München hat nach Berichten den Versuch einer Hamburger Brauerei abgelehnt, sich den Namen „Craft Beer“ schützen lassen. Die Ratsherren Brauerei scheiterte mit ihrem Antrag, weil der Begriff längst international bekannt und sich durchgesetzt hat. Auch stammt er ursprünglich aus den USA und kennzeichnet nichts anderes als „handwerklich hergestellte Biere“. Was die darstellen, darüber lässt sich munter streiten. Die einen betrachten darunter bereits jedes Bier, das aus einer Hausbrauerei stammt, andere wiederum verstehen darunter speziell gehopfte Biere oder außergewöhnliche Biersorten, etc. Der Verbraucher wird es schon richten. Er kauft Biere, die ihm schmecken und qualitativ überzeugen. Craft-Bier sollte daher eher ein Kennzeichen für besondere Top-Biere sein, die ihren Preis haben und als Zugpferd auch für die anderen deutschen Biere dienen, die sich auf Grundlage des Reinheitsgebotes gebraut nicht verstecken müssen.

Quelle: Fachjournalist Herbert Latz-Weber / www.infodienst.de